Förderung beim Kauf neuer Elektrostapler für alle Unternehmen
Elektrogabelstapler stehen mit festen Förderquoten auf der Liste der Förderprogramme Module 4 und 6.
Zuwendungsberechtigt für diese Subventionen (BAFA Modul 4 Basisförderung für kleine und mittlere Unternehmen oder BAFA Modul 6 Austausch von verbrennungsmotorischen Staplern für kleine Unternehmen) sind kleine und mittlere Unternehmen.
Modul 4 (10- 15 % Förderung):
Das wichtige Förderkriterium ist eine Endenergieersparnis von mindestens 15 %, die durch die neue Investition im Vergleich zum Ist-Zustand erreicht werden muss. Die Energieeinsparung wird im Rahmen der Antragstellung von unseren Energieberatern errechnet und bestätigt.
Kleine Unternehmen erhalten eine pauschale Förderung in Höhe von 15 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Förderung 10 %. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.
Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.
Modul 6 (pauschal 33 % Förderung):
Förderung von Elektrifizierungsmaßnahmen in Kleinen Unternehmen. Gefördert wird der Austausch von verbrennungsmotorischen Bestands-Geräten durch ausschließlich elektrisch zu betreibende neue Gabelstapler. Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt 33 %.
Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen.
Gehören Sie auch zu den kleinen oder mittleren Unternehmen? Hier die KU- und MU-Kriterien im Rahmen der Förderbedingungen:
KU – kleine Unternehmen
- weniger als 50 Mitarbeiter
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro
MU – mittlere Unternehmen
- weniger als 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. €
- oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro