Bis zu 50 % Förderung für Elektrostapler
Kleine* Unternehmen werden am stärksten gefördert
Grundlage
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft– Zuschuss und Kredit (EEW) unterstützt investive Maßnahmen, die zu einer Minderung des Energie- und/ oder Ressourcenbedarfs sowie zur Reduzierung der Kohlenstoffdioxid- Emissionen in Deutschland führen, durch einen Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanziert wird.
Die Antragstellung erfolgt über das entsprechende Formular, welches auf der Webseite des Förderprogramms hinterlegt ist.
WER kann Anträge stellen ?
Nahezu alle private Unternehmen bzw. Unternehmen privater Rechtsform mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
WAS wird gefördert?
entweder:
Das CO2- Einsparpotenzial eines neuen Elektro-Staplers gegenüber einem Gabelstapler mit Diesel- oder Treibgas-Antrieb. Gefördert wird sowohl der Austausch gegen einen Elektro-Stapler als auch die Zusatzbeschaffung. (Modul 4- Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen)
oder:
Anschaffung eines neuen Elektro-Staplers gegen Abwrackung eines Gabelstaplers mit Diesel- oder Treibgas-Antrieb für kleine Unternehmen. (Modul 6 –Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen)
Überblick über die Höhe des Investitionszuschusses
Förderhöhe und Grundlage | Abwrack-Förderung | |
Kleine Unternehmen (KU)* | max. 50 % der Investitionskosten, 1.200,- € pro eingesparter Tonne CO2 |
33% der Investitionskosten (pauschal) |
mittlere Unternehmen (MU)* | max. 40 % der Investitionskosten, 900,- € pro eingesparter Tonne CO2 |
- |
nicht KMU-Unternehmen* | max. 30 % der Investitionskosten, 500,- € pro eingesparter Tonne CO2 |
- |
*KU: weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
MU: weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro