Förderung neuer Elektrostapler
kleine* Unternehmen werden am stärksten gefördert
Grundlage
Seit dem 15. Februar 2024 ist die neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) in Kraft. Mit dem Programm unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), im Auftrag des BMWK Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien zur Prozessoptimierung sowie in erneuerbare Energien zur Erzeugung von Prozesswärme investieren und damit nachhaltig zur sparsamen und rationellen Verwendung von Energie und Ressourcen in ihren Unternehmen beitragen.
WER kann Anträge stellen ?
Nahezu alle private Unternehmen bzw. Unternehmen privater Rechtsform mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
WIE wird gefördert?
ENTWEDER über die Basisförderung.
- Kriterium: Energieeinsparung von mehr als 15 % im Vergleich zum Ist-Zustand
- Förderhöhe 10 % für mittlere* und 15 % für kleine* Unternehmen der förderfähigen Investition
- Es ist jeweils erforderlich, ein vorhandenes Bestandsgerät zu ersetzen
- Das Bestandsgerät muss seit mehr als 5 Jahren im Besitz des Antragstellers sein
- Im Rahmen des Austauschs muss das Gerät aus dem Anlagevermögen entfernt werden, entweder durch Verkauf oder Verschrottung.
(Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung)
ODER über den Austausch eines verbrennungsmotorischen Gabelstaplers
- nur für kleine* Unternehmen
- Förderhöhe pauschal 33 % der förderfähigen Investition
- Das Bestandsgerät muss seit mehr als 5 Jahren im Besitz des Antragstellers sein
- Im Rahmen des Austauschs muss das Gerät aus dem Anlagevermögen entfernt werden, entweder durch Verkauf oder Verschrottung.
- Der Verkaufserlös muss vom Kaufpreis des Neugeräts abgezogen werden und wird nicht mit gefördert.
(Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen)
Für beide Maßnahmen gilt: Maßnahmen dürfen nicht über Leasing, Mietkauf, Sale-and-Lease/Mietkauf-Back oder ähnliche Finanzierungsmodelle finanziert werden.
Überblick über die Höhe des Investitionszuschusses
Basisförderung | Abwrack- Förderung | |
Kleine Unternehmen (KU)* | 15 % der Investitionskosten | 33% der Investitionskosten (pauschal) |
mittlere Unternehmen (MU)* | 10 % der Investitionskosten | - |
*KU: weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
MU: weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro